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Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten

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Contents

  1. Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
  4. Art. 3 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 Zentrale Behörde
  6. Art. 4 Zentrale Behörde
  7. Art. 5 Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde
  8. Art. 6 Unterstützung durch das Jugendamt
  9. Unterabschnitt 1 Ausgehende Ersuchen
  10. Art. 7 Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration
  11. Art. 8 Inhalt und Form des Antrages
  12. Art. 9 Umfang der Vorprüfung
  13. Art. 10 Übersetzung des Antrages
  14. Art. 11 Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde
  15. Art. 12 Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland
  16. Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
  17. Art. 13 Übersetzung des Antrages
  18. Art. 14 Inhalt und Form des Antrages
  19. Art. 15 Behandlung einer vorläufigen Entscheidung
  20. Abschnitt 4 Datenerhebung durch die zentrale Behörde
  21. Art. 16 Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels
  22. Art. 17 Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels
  23. Art. 18 Benachrichtigung über die Datenerhebung
  24. Art. 19 Übermittlung von Daten
  25. Abschnitt 5 Verfahrenskostenhilfe
  26. Art. 20 Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
  27. Art. 21 Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
  28. Art. 22 Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Artikeln 14 bis 17 des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
  29. Art. 23 Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln
  30. Art. 24 Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit
  31. Abschnitt 6 Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration
  32. Art. 25 Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
  33. Art. 26 Örtliche Zuständigkeit
  34. Art. 27 Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit; Verordnungsermächtigung
  35. Art. 28 Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung
  36. Art. 29 Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
  37. Abschnitt 1 Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
  38. Art. 30 Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen
  39. Art. 31 Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
  40. Art. 32 Einstellung der Zwangsvollstreckung
  41. Art. 33 Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch
  42. Art. 34 Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels
  43. Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
  44. Art. 35 Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung
  45. Unterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
  46. Art. 36 Antragstellung
  47. Art. 37 Zustellungsempfänger
  48. Art. 38 Verfahren
  49. Art. 39 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
  50. Art. 40 Entscheidung
  51. Art. 41 Vollstreckungsklausel
  52. Art. 42 Bekanntgabe der Entscheidung
  53. Unterabschnitt 2 Beschwerde, Rechtsbeschwerde
  54. Art. 43 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
  55. Art. 44 (weggefallen)
  56. Art. 45 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde
  57. Art. 46 Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde
  58. Art. 47 Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde
  59. Art. 48 Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
  60. Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
  61. Art. 49 Prüfung der Beschränkung
  62. Art. 50 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
  63. Art. 51 Versteigerung beweglicher Sachen
  64. Art. 52 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
  65. Art. 53 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
  66. Art. 54 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
  67. Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
  68. Art. 55 Verfahren
  69. Art. 56 Kostenentscheidung
  70. Unterabschnitt 1 Allgemeines
  71. Art. 57 Anwendung von Vorschriften
  72. Art. 58 Anhörung
  73. Art. 59 Beschwerdefrist
  74. Art. 59a Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
  75. Art. 60 Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes
  76. Unterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
  77. Art. 60a Beschwerdeverfahren im Bereich des Haager Übereinkommens
  78. Unterabschnitt 3 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen
  79. Art. 61 Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung
  80. Art. 62 Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens
  81. Unterabschnitt 4 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988
  82. Art. 63 Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren
  83. Abschnitt 5 Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit
  84. Art. 64 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
  85. Abschnitt 1 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren
  86. Art. 65 Vollstreckung
  87. Art. 66 Vollstreckungsabwehrantrag
  88. Art. 67 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
  89. Art. 68 Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
  90. Abschnitt 2 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
  91. Art. 69 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
  92. Kapitel 4 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren
  93. Art. 70 Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
  94. Art. 71 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
  95. Art. 72 Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland
  96. Art. 73 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
  97. Art. 74 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
  98. Art. 75 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
  99. Abschnitt 1 Kosten
  100. Art. 76 Übersetzungen
  101. Abschnitt 2 Übergangsvorschriften
  102. Art. 77 Übergangsvorschriften