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Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten
Contents
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Zentrale Behörde
- Art. 4 Zentrale Behörde
- Art. 5 Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde
- Art. 6 Unterstützung durch das Jugendamt
- Unterabschnitt 1 Ausgehende Ersuchen
- Art. 7 Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration
- Art. 8 Inhalt und Form des Antrages
- Art. 9 Umfang der Vorprüfung
- Art. 10 Übersetzung des Antrages
- Art. 11 Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde
- Art. 12 Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland
- Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
- Art. 13 Übersetzung des Antrages
- Art. 14 Inhalt und Form des Antrages
- Art. 15 Behandlung einer vorläufigen Entscheidung
- Abschnitt 4 Datenerhebung durch die zentrale Behörde
- Art. 16 Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels
- Art. 17 Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels
- Art. 18 Benachrichtigung über die Datenerhebung
- Art. 19 Übermittlung von Daten
- Abschnitt 5 Verfahrenskostenhilfe
- Art. 20 Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
- Art. 21 Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
- Art. 22 Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Artikeln 14 bis 17 des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
- Art. 23 Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln
- Art. 24 Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit
- Abschnitt 6 Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration
- Art. 25 Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
- Art. 26 Örtliche Zuständigkeit
- Art. 27 Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit; Verordnungsermächtigung
- Art. 28 Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung
- Art. 29 Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
- Abschnitt 1 Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
- Art. 30 Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen
- Art. 31 Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
- Art. 32 Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Art. 33 Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch
- Art. 34 Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels
- Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
- Art. 35 Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
- Art. 36 Antragstellung
- Art. 37 Zustellungsempfänger
- Art. 38 Verfahren
- Art. 39 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
- Art. 40 Entscheidung
- Art. 41 Vollstreckungsklausel
- Art. 42 Bekanntgabe der Entscheidung
- Unterabschnitt 2 Beschwerde, Rechtsbeschwerde
- Art. 43 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
- Art. 44 (weggefallen)
- Art. 45 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde
- Art. 46 Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde
- Art. 47 Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde
- Art. 48 Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
- Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
- Art. 49 Prüfung der Beschränkung
- Art. 50 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
- Art. 51 Versteigerung beweglicher Sachen
- Art. 52 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
- Art. 53 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
- Art. 54 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
- Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
- Art. 55 Verfahren
- Art. 56 Kostenentscheidung
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Art. 57 Anwendung von Vorschriften
- Art. 58 Anhörung
- Art. 59 Beschwerdefrist
- Art. 59a Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
- Art. 60 Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes
- Unterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
- Art. 60a Beschwerdeverfahren im Bereich des Haager Übereinkommens
- Unterabschnitt 3 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen
- Art. 61 Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung
- Art. 62 Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens
- Unterabschnitt 4 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988
- Art. 63 Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren
- Abschnitt 5 Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit
- Art. 64 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
- Abschnitt 1 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren
- Art. 65 Vollstreckung
- Art. 66 Vollstreckungsabwehrantrag
- Art. 67 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
- Art. 68 Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
- Abschnitt 2 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
- Art. 69 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
- Kapitel 4 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren
- Art. 70 Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
- Art. 71 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
- Art. 72 Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland
- Art. 73 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
- Art. 74 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
- Art. 75 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
- Abschnitt 1 Kosten
- Art. 76 Übersetzungen
- Abschnitt 2 Übergangsvorschriften
- Art. 77 Übergangsvorschriften