Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Gießereitechnik-Ausbildungsordnung · Gießereitechnik-Ausbildungsordnung

§ 13 Gießereitechnik-AusbildungsordnungEingeschränkte Zusatzprüfung

Praktische Prüfung

In forceOfficial text

Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Metallgießer/in kann gemäß § 27 Abs. 2 BAG eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Gießereitechnik abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Fachgespräch. Für diese Zusatzprüfung gelten die §§ 11 und 12 sinngemäß.