Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

IG-ZG · Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten

§ 28 IG-ZGInkrafttreten der Stammfassung, Verweise

3. TEIL Schlussbestimmungen

In forceOfficial text

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juni 1996 in Kraft.

(Anm.: Abs. 1a jetzt § 29 Abs. 1)

(2) Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

(Anm.: Abs. 3 jetzt § 30)

Amendment history
  • In Kraft seit 2020-03-22