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Vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener · Vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn (Bund – Wien)

§ 13 Vierte und fünfte Ausbauphase der WienerInkrafttreten

Artikel 13

In KraftAmtlicher Text

(1) Diese Vereinbarung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem

1. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind und

2. beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes Wien über die Erfüllung der nach der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten eingelangt ist.

(2) Das Bundeskanzleramt teilt dem Land Wien die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 sowie den Tag des Inkrafttretens dieser Vereinbarung mit.