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Vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener · Vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn (Bund – Wien)

§ 0 Vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener

In KraftAmtlicher Text

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn

StF: BGBl. I Nr. 199/2022 (NR: GP XXVII RV 1677 AB 1761 S. 185. BR: AB 11112 S. 947 .)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, nachfolgend Vertragsparteien genannt, sind in der Absicht, künftig weitere Ausbaumaßnahmen der Wiener U-Bahn, wie etwa einen Linienast der U1 nach Rothneusiedl, gemeinsam zu verwirklichen, übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 13 Abs. 1 mit 1. Dezember 2022 in Kraft getreten.