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AbfallBPV · Abfallbehandlungspflichten

§ 27 AbfallBPVAnforderungen an Lagerung und Transport

7. Abschnitt PCB-haltige Abfälle

In KraftAmtlicher Text

PCB-haltige Abfälle sind so zu lagern und zu transportieren, dass PCB nicht in Luft, Boden oder Wasser gelangen können. Bei Lagerung und Transport von PCB-haltigen Ölen und elektrischen Betriebsmitteln sind geeignete, öl- und lösemittelbeständige Wannen zu verwenden.