AbfallBPV · Abfallbehandlungspflichten
§ 27 AbfallBPVAnforderungen an Lagerung und Transport
7. Abschnitt PCB-haltige Abfälle
PCB-haltige Abfälle sind so zu lagern und zu transportieren, dass PCB nicht in Luft, Boden oder Wasser gelangen können. Bei Lagerung und Transport von PCB-haltigen Ölen und elektrischen Betriebsmitteln sind geeignete, öl- und lösemittelbeständige Wannen zu verwenden.