ISBG · Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz
§ 20 ISBGVerweisungen
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
zum Außerkrafttreten vgl. § 21 Abs. 2
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.