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AT · BFG 2017

Bundesfinanzgesetz 2017

In Kraft17 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. Bewilligung
  3. § 1
  4. Ermächtigung zu Kreditoperationen
  5. § 2
  6. Ermächtigung zu besonderen Finanzierungen
  7. § 3
  8. Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Einsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sind
  9. § 4
  10. Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind (Abs. 1) sowie Ausnahmen davon (Abs. 2) Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind (Absatz eins,) sowie Ausnahmen davon (Absatz 2,)
  11. § 5
  12. Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
  13. § 6
  14. Überschreitung nicht finanzierungswirksamer Aufwendungen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
  15. § 7
  16. Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen und Überschreitungen sowie Ausnahmen davon
  17. § 8
  18. Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowie Umschichtungs-, Bedeckungs- und Ausgleichsverbot
  19. § 9
  20. Haftungsübernahmen
  21. § 10
  22. Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
  23. § 11
  24. Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen
  25. § 12
  26. Personalplan
  27. § 13
  28. Mittelverwendungsbindung
  29. § 14
  30. Verweisungen
  31. § 15
  32. Inkrafttreten und Geltungsdauer
  33. § 16