AT · BFG 2017
Bundesfinanzgesetz 2017
Inhalt
- § 0
- Bewilligung
- § 1
- Ermächtigung zu Kreditoperationen
- § 2
- Ermächtigung zu besonderen Finanzierungen
- § 3
- Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Einsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sind
- § 4
- Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind (Abs. 1) sowie Ausnahmen davon (Abs. 2) Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind (Absatz eins,) sowie Ausnahmen davon (Absatz 2,)
- § 5
- Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
- § 6
- Überschreitung nicht finanzierungswirksamer Aufwendungen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
- § 7
- Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen und Überschreitungen sowie Ausnahmen davon
- § 8
- Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowie Umschichtungs-, Bedeckungs- und Ausgleichsverbot
- § 9
- Haftungsübernahmen
- § 10
- Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
- § 11
- Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen
- § 12
- Personalplan
- § 13
- Mittelverwendungsbindung
- § 14
- Verweisungen
- § 15
- Inkrafttreten und Geltungsdauer
- § 16