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BFG 2017 · Bundesfinanzgesetz 2017

§ 1 BFG 2017

Bewilligung

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. Art. XVI

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2017 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeine

Geldfluss aus

Gebarung

der Finanzierungstätigkeit

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen:

77 457,185

94 907,173

Einzahlungen:

73 158,744

99 205,614

Nettofinanzierungsbedarf:

4 298,441

Finanzierungsüberschuss:

4 298,441

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2017 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-12-01