Kinder-EinstV · Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz
§ 7 Kinder-EinstVRichtwerte
Abweichungen von den in dieser Verordnung angegebenen Richtwerten sind nur zu berücksichtigen, wenn der tatsächliche Pflegebedarf vom Richtwert um annähernd die Hälfte abweicht.