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Kinder-EinstV · Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz

§ 6 Kinder-EinstVBeatmungs- und Absaugegeräte

In KraftAmtlicher Text

Für die notwendige Hilfestellung bei der Handhabung von Beatmungs- und Absaugegeräten sind unabhängig vom Alter des Kindes oder Jugendlichen folgende Richtwerte pro Verrichtung anzunehmen:

1. Handhabung eines Beatmungsgerätes mit Kanüle

30 Minuten pro Verrichtung

2. Handhabung eines Beatmungsgerätes mit Maske

15 Minuten pro Verrichtung

3. Wechsel der Sauerstoffflasche

10 Minuten pro Verrichtung

4. Handhabung von Absaugegeräten

5 Minuten pro Verrichtung