Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten · Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien) § 7 Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten Artikel 7 In KraftAmtlicher Text Die in den Artikeln 1 bis 6 angeführten Anlagen bilden einen Bestandteil dieses Abkommens. ← Vorherige · § 6 Inhalt § 8 · Nächste →