Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten · Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien)

§ 6 Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten

Artikel 6

In KraftAmtlicher Text

Der Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt XXI durch

die Grenzbeschreibung (Anlage 16),

das Koordinatenverzeichnis (Anlage 17) und

den Grenzplan im Maßstab 1:2000 (Anlage 18)

bestimmt.