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Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten · Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien)

§ 8 Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten

Artikel 8

In KraftAmtlicher Text

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander mitteilen, dass die jeweiligen hierfür erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.