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Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten · Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien)

§ 5 Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

Der Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt XX durch

die Grenzbeschreibung (Anlage 13),

das Koordinatenverzeichnis (Anlage 14) und

den Grenzplan im Maßstab 1:2000 (Anlage 15)

bestimmt.