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VZKG · Verbraucherzahlungskontogesetz

§ 14 VZKGBereitstellung eines Kontowechsel-Service

3. Hauptstück Kontowechsel

In KraftAmtlicher Text

Der Zahlungsdienstleister hat einem Verbraucher, der bei einem in Österreich ansässigen Zahlungsdienstleister ein Zahlungskonto eröffnet oder Inhaber eines solchen Kontos ist, einen Kontowechsel-Service gemäß den §§ 16 bis 19 zwischen Zahlungskonten, die in derselben Währung geführt werden, zur Verfügung zu stellen.