VZKG · Verbraucherzahlungskontogesetz
§ 14 VZKGBereitstellung eines Kontowechsel-Service
3. Hauptstück Kontowechsel
Der Zahlungsdienstleister hat einem Verbraucher, der bei einem in Österreich ansässigen Zahlungsdienstleister ein Zahlungskonto eröffnet oder Inhaber eines solchen Kontos ist, einen Kontowechsel-Service gemäß den §§ 16 bis 19 zwischen Zahlungskonten, die in derselben Währung geführt werden, zur Verfügung zu stellen.