VZKG · Verbraucherzahlungskontogesetz
§ 31 VZKGBerufsgeheimnis
5. Hauptstück Zuständige Behörde
Von der FMA beauftragte Sachverständige unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14 Abs. 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz – FMABG, BGBl. I Nr. 97/2001 .