BVK-FBlV · Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung
§ 2 BVK-FBlV
Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden (vgl. § 3).
Der Rechenschaftsbericht jeder Veranlagungsgemeinschaft ist entsprechend der Gliederung in der Anlage 2 zu erstellen.