Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012 · Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012
§ 2 Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012Geltungsbereich
(1) Die Verordnung gilt für alle anweisenden Organe nach § 5 Abs. 2 BHG, BGBl. Nr. 213/1986 .
(2) Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.