Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012 · Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012
§ 1 Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012Gegenstand
Gegenstand dieser Verordnung sind die Regelungen über die Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012 nach § 122 Abs. 1 Z 4 BHG 2013.
Verweist auf
- Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012 Art. 122