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Protokoll zum Übereinkommen betreffend d · Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude

§ 5 Protokoll zum Übereinkommen betreffend d

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

Dieses Protokoll tritt am ersten Tage des zweiten Monats in Kraft, der auf den Tag des Erhalts der letzten Mitteilung durch die beiden Seiten über die Durchführung der innerstaatlichen Verfahren, die für sein Inkrafttreten notwendig sind, folgt.

Geschehen zu Wien am 16. Dezember 2010 in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.