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Grundausbildung für die Verwendungsgrupp · Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)

§ 15 Grundausbildung für die Verwendungsgrupp

In KraftAmtlicher Text

Voraussetzungen für die Zulassung zur (abschließenden) Dienstprüfung sind:

1. die Absolvierung der Lehrgänge nach § 5,

2. die praktische Verwendung in dem im § 12 festgelegten Ausmaß,

3. der positive Abschluss aller Teilprüfungen (§ 14 Abs. 2) und

4. eine positive Stellungnahme der Eignungskonferenz (§ 13).