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HAV · HKW-Anlagen-Verordnung

§ 6 HAVBegrenzung der Emissionen

2. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen für HKW-Anlagen

In KraftAmtlicher Text

Werden Behälter mit halogenierten organischen Lösungsmitteln befüllt oder entleert, so ist eine Gaspendelleitung zu verwenden oder ist das aus dem Behälter verdrängte lösungsmittelhältige Abgas über eine Abgasreinigungsanlage zu führen; dies gilt auch für die Befüllung oder Entleerung von Behältern, die in HKW-Anlagen eingebaut sind.