Zukunftsfonds-Gesetz · Zukunftsfonds-Gesetz
§ 9 Zukunftsfonds-Gesetz
III. Abschnitt: Organe des Zukunftsfonds römisch drei. Abschnitt: Organe des Zukunftsfonds
(1) Dem Projektförderungsbeirat obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
1. Begutachtung der Anträge zur Förderung von Projekten bzw. wissenschaftlichen Arbeiten hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den Richtlinien über die Gewährung von Leistungen gemäß § 2 Z 1;
2. Abgabe von Stellungnahmen zu diesen Anträgen für das Kuratorium sowie fachliche Beratung des Kuratoriums.