Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

AußStrG · Außerstreitgesetz

§ 207a AußStrGÜbergangsbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2006 Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2006,

VI. Hauptstück römisch sechs. Hauptstück Schluss- und Übergangsbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

§ 82 Abs. 3 und § 101 Abs. 5 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 8/2006 treten mit dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft. Diese Bestimmungen sind auch auf Verfahren anzuwenden, die vor ihrem In-Kraft-Treten anhängig geworden sind und zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens noch anhängig sind; § 64 Abs. 3 ZPO bleibt unberührt.