IG-ZG · Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten
§ 26 IG-ZGWirkung der Entscheidungen des Internationalen Gerichtes
SECHSTER ABSCHNITT
Ein rechtskräftiges Urteil des Internationalen Gerichtes begründet in Verfahren vor den österreichischen Gerichten bei Klagen des Opfers gegen den Verurteilten den vollen Beweis dessen, was darin auf Grund eines Beweisverfahrens festgestellt wurde. Der Beweis der Unrichtigkeit der Feststellungen ist zulässig.