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Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt
Съдържание
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Zuständigkeiten
- чл. 4 Muster für Bescheinigungen
- Abschnitt 2 Erwerb und Erteilung von Bescheinigungen
- чл. 5 Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Bescheinigungen
- чл. 6 Mindestalter
- чл. 7 Persönliche Eignung
- чл. 8 Befristungen
- чл. 9 Einschränkungen
- Unterabschnitt 1 Berufseingangsprüfungen für Kapitäne und Schiffsoffiziere
- чл. 10 Berufseingangsprüfungen und berufsrechtliche Akkreditierung
- чл. 11 Qualitätsnormen für Ausbildung und Prüfungsleistungen
- чл. 12 Qualitätssicherung
- чл. 14 Aufhebung der Anerkennung als Berufseingangsprüfungen
- Unterabschnitt 2 Zulassung von Lehrgängen
- чл. 15 Anforderungen an Lehrgänge
- чл. 16 Zulassung von Lehrgängen
- чл. 17 Teilnehmerverzeichnis
- Unterabschnitt 3 Seefahrtzeiten und Tätigkeiten
- чл. 18 Seefahrtzeiten und Schiffe
- чл. 19 Zugelassene Tätigkeiten
- Abschnitt 4 Ausländische Zeugnisse und Nachweise
- чл. 20 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- чл. 21 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise aus Drittstaaten
- чл. 22 Ausländische Befähigungsnachweise, Qualifikationsnachweise
- Abschnitt 5 Sonstige allgemeine Bestimmungen
- чл. 23 Täuschungen und sonstige rechtswidrige Praktiken im Zusammenhang mit Bescheinigungen
- чл. 24 Genehmigungen bei Abweichungen vom Ausbildungsgang und dem Erwerb von Bescheinigungen
- чл. 25 Ausnahmegenehmigungen
- чл. 26 Mitführungspflicht
- чл. 27 Ersatzausstellungen, inhaltsgleiche Bescheinigungen und Umtausch
- Abschnitt 1 Nautischer Schiffsdienst ausgenommen Fischereifahrzeuge
- чл. 28 Anforderungen an Seefahrtzeiten
- чл. 29 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise
- чл. 30 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse
- чл. 31 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungsnachweise
- Abschnitt 2 Nautischer Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen
- чл. 32 Anforderungen an Seefahrtzeiten
- чл. 33 Befähigungszeugnisse
- чл. 34 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse
- Abschnitt 3 Seefunkdienst
- чл. 35 Befähigungszeugnisse zum GMDSS-Funker
- чл. 36 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse zum GMDSS-Funker
- Teil 3 Befähigungen für den technischen Bereich
- чл. 37 Anforderungen an Seefahrtzeiten
- Abschnitt 1 Technischer Schiffsdienst
- чл. 38 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise
- чл. 39 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse
- чл. 40 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungsnachweise
- Abschnitt 2 Elektrotechnischer Schiffsdienst
- чл. 41 Befähigungszeugnis und Befähigungsnachweis
- чл. 42 Voraussetzungen für den Erwerb des Befähigungszeugnisses und Befähigungsnachweises
- Teil 4 Befähigungen im Gesamtschiffsbetrieb
- чл. 43 Befähigungsnachweis zum Schiffsmechaniker
- Teil 5 Befähigungen im Schiffssicherheitsdienst und in der Gefahrenabwehr
- чл. 44 Befähigungsnachweis hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit an Bord (Sicherheitsgrundausbildung)
- чл. 45 Befähigungsnachweise zum Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten sowie schnellen Bereitschaftsbooten
- чл. 46 Befähigungsnachweis zur Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen
- чл. 47 Befähigungsnachweis von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff (Gefahrenabwehrbeauftragter)
- чл. 48 Befähigungsnachweise für Besatzungsmitglieder in der Gefahrenabwehr auf dem Schiff (Grundausbildung in der Gefahrenabwehr)
- Abschnitt 1 Befähigungen für den Schiffsdienst auf Tankschiffen
- чл. 49 Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Öltankschiffen und Chemikalientankschiffen
- чл. 50 Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Flüssiggastankschiffen
- Abschnitt 2 Befähigungen für den Schiffsdienst auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen
- чл. 50a Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen
- Abschnitt 3 Befähigungen für den Schiffsdienst auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren
- чл. 50b Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren
- Abschnitt 4 Befähigungen für den Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen
- чл. 51 Qualifikationsnachweise für den Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen
- Teil 7 Aufrechterhaltung der Befähigung
- чл. 52 Allgemeine Voraussetzungen für die Gültigkeitsverlängerung von Bescheinigungen
- чл. 53 Gültigkeitsverlängerung von Befähigungszeugnissen
- чл. 54 Gültigkeitsverlängerung von Befähigungsnachweisen
- Teil 8 Entzug, Ruhen und Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
- чл. 56 Entzug von Befähigungszeugnissen
- чл. 57 Ruhen von Befähigungszeugnissen
- чл. 58 Vollzug
- чл. 59 Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
- чл. 60 Vollzugshilfe
- чл. 61 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
- Teil 9 Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt
- чл. 62 Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt (Seeleute-Ausweis)
- Teil 10 Datenschutz
- чл. 63 Umgang mit personenbezogenen Daten
- Teil 11 Schlussbestimmungen
- чл. 64 Übergangsbestimmungen
- чл. 66 Inkrafttreten, Außerkrafttreten