DE · KochAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Begriffsbestimmungen
- чл. 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- чл. 6 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- чл. 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 8 Inhalt des Teiles 1
- чл. 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 10 Inhalt des Teiles 2
- чл. 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 12 Prüfungsbereich „Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs“
- чл. 13 Prüfungsbereich „Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft“
- чл. 14 Prüfungsbereich „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“
- чл. 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
- чл. 18 Inhalt der Zusatzqualifikation
- чл. 19 Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung
- чл. 20 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 21 Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft Küche nach nicht bestandener Abschlussprüfung zum Koch und zur Köchin
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- чл. 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten