InsO чл. 42Auflösend bedingte Forderungen
Zweiter Abschnitt Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
Auflösend bedingte Forderungen werden, solange die Bedingung nicht eingetreten ist, im Insolvenzverfahren wie unbedingte Forderungen berücksichtigt.
Zweiter Abschnitt Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
Auflösend bedingte Forderungen werden, solange die Bedingung nicht eingetreten ist, im Insolvenzverfahren wie unbedingte Forderungen berücksichtigt.