DE · InhKontrollV
Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Zielunternehmen
- чл. 2 Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen
- чл. 3 Angaben zum Empfangsbevollmächtigten im Inland
- чл. 4 Angaben zu Personen, Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften anderer Rechtsform und Zweckvermögen
- чл. 5 Kapital- und Stimmrechtsanteile
- Abschnitt 2 Anzeige des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
- чл. 6 Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige
- чл. 7 Änderung der angezeigten Absicht, des angezeigten Erwerbs und der angezeigten Angaben
- чл. 8 Allgemeine Unterlagen und Erklärungen
- чл. 8a Zusätzliche Unterlagen und Erklärungen bestimmter Anzeigepflichtiger
- чл. 9 Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit
- чл. 10 Lebenslauf
- чл. 11 Beteiligungsverhältnisse und Konzernzugehörigkeit sowie sonstige Einflussmöglichkeiten
- чл. 11a Auswirkungen der Gruppenstruktur auf die Aufsicht
- чл. 12 Erwerbsinteressen
- чл. 13 Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen
- чл. 14 Finanzierung, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen
- чл. 15 Geschäftsplan, Darstellung strategischer Ziele und Pläne
- чл. 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten
- Abschnitt 3 Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten
- чл. 17 Anzeige der Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
- чл. 18 Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung
- чл. 19 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum