DE · GEIG
Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität
Съдържание
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften
- чл. 3 An das Gebäude angrenzende Stellplätze
- чл. 4 Leitungsinfrastruktur
- чл. 5 Errichtung eines Ladepunktes
- Abschnitt 3 Zu errichtende Gebäude
- чл. 6 Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen
- чл. 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen
- Abschnitt 4 Bestehende Gebäude
- чл. 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
- чл. 9 Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
- чл. 10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
- Abschnitt 5 Gemischt genutzte Gebäude, Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier, Unternehmererklärung und Ausnahmen
- чл. 11 Gemischt genutzte Gebäude
- чл. 12 Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier
- чл. 13 Unternehmererklärung
- чл. 14 Ausnahmen
- Abschnitt 6 Bußgeld- und Schlussvorschriften
- чл. 15 Bußgeldvorschriften
- чл. 16 Übergangsvorschriften
- чл. 17 Inkrafttreten