Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

DE · GEIG

Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität

В сила17 членаТекстът е проверен на 24.10.2026

Съдържание

  1. Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
  2. чл. 1 Anwendungsbereich
  3. чл. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften
  5. чл. 3 An das Gebäude angrenzende Stellplätze
  6. чл. 4 Leitungsinfrastruktur
  7. чл. 5 Errichtung eines Ladepunktes
  8. Abschnitt 3 Zu errichtende Gebäude
  9. чл. 6 Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen
  10. чл. 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen
  11. Abschnitt 4 Bestehende Gebäude
  12. чл. 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
  13. чл. 9 Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
  14. чл. 10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
  15. Abschnitt 5 Gemischt genutzte Gebäude, Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier, Unternehmererklärung und Ausnahmen
  16. чл. 11 Gemischt genutzte Gebäude
  17. чл. 12 Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier
  18. чл. 13 Unternehmererklärung
  19. чл. 14 Ausnahmen
  20. Abschnitt 6 Bußgeld- und Schlussvorschriften
  21. чл. 15 Bußgeldvorschriften
  22. чл. 16 Übergangsvorschriften
  23. чл. 17 Inkrafttreten