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GAPDZV · Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen

GAPDZV чл. 20Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe

Unterabschnitt 2 Zahlung für Mutterkühe

В силаОфициален текст

(1) Der geplante Einheitsbetrag je förderfähiger Mutterkuh und Antragsjahr ist in Anlage 7 festgesetzt.

(2) Zu dem geplanten Einheitsbetrag kommt für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 110 Prozent des geplanten Einheitsbetrags und ein geplanter Mindesteinheitsbetrag in Höhe von 90 Prozent des geplanten Einheitsbetrags zur Anwendung.