DE · FlUUG
Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge
Съдържание
- Erster Abschnitt Anwendungsbereich
- чл. 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Zweck und Gegenstand der Untersuchung
- Zweiter Abschnitt Organisation
- чл. 4 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
- чл. 5 Zusammenarbeit mit anderen Staaten
- чл. 6 Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
- чл. 7 Unterrichtung anderer Behörden
- Dritter Abschnitt Untersuchung
- чл. 8 Untersuchungsstatus
- чл. 9 Untersuchungsverfahren
- чл. 10 Einleitung der Untersuchung
- чл. 11 Untersuchungsbefugnisse
- чл. 12 Unfallstelle
- чл. 13 Freigabe der Unfallstelle und des Luftfahrzeugs
- чл. 14 Teilnehmer am Untersuchungsverfahren
- чл. 15 Besorgnis der Befangenheit
- чл. 16 Nachweismittel
- Vierter Abschnitt Berichte und ihre Bekanntgabe
- чл. 17 Anhörung vor Abschluß eines Untersuchungsberichts
- чл. 18 Untersuchungsbericht
- чл. 19 Sicherheitsempfehlungen
- чл. 20 Ausländische Untersuchungsberichte
- чл. 21 Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht
- чл. 22 Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens
- Fünfter Abschnitt Untersuchungskammer
- чл. 23 Zuständigkeit
- Sechster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- чл. 24 Kostentragung
- чл. 25 Verarbeitung von Daten
- чл. 26 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
- чл. 27 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
- чл. 28 Flugsicherheitsarbeit
- чл. 29 Beteiligung am Such- und Rettungsdienst
- чл. 30 Bußgeldvorschriften