DE · BrauMäAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer und zur Brauerin und Mälzerin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Abschluss- oder Gesellenprüfung
- чл. 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 7 Inhalt von Teil 1
- чл. 8 Prüfungsbereich von Teil 1
- чл. 9 Inhalt von Teil 2
- чл. 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
- чл. 11 Prüfungsbereich Brauprozesse
- чл. 12 Prüfungsbereich Betriebstechnik
- чл. 13 Prüfungsbereich Verfahrenstechnologie
- чл. 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- чл. 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- чл. 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten