DE · AMHV
Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen
Съдържание
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Anzeige des Härtefallprogramms
- чл. 4 Beginn des Härtefallprogramms, Widerspruch
- чл. 5 Dauer des Härtefallprogramms, erneute Anzeige
- чл. 6 Mitteilungspflichten der verantwortlichen Person
- чл. 7 Verantwortungsbereich der verantwortlichen Person
- чл. 8 Informationspflichten der zuständigen Bundesoberbehörde
- чл. 9 Übergangsregelung
- чл. 10 Inkrafttreten