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Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Съдържание
- Erster Abschnitt Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
- чл. 1 Zweck des Gesetzes
- чл. 2 Arzneimittelbegriff
- чл. 3 Stoffbegriff
- чл. 4 Sonstige Begriffsbestimmungen
- чл. 4a Ausnahme vom Anwendungsbereich
- чл. 4b Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien
- чл. 4c Indikationsbezogenes Register für Arzneimittel für neuartige Therapien
- Zweiter Abschnitt Anforderungen an die Arzneimittel
- чл. 5 Verbot bedenklicher Arzneimittel
- чл. 6 Verbote zum Schutz der Gesundheit, Verordnungsermächtigungen
- чл. 7 Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
- чл. 8 Verbote zum Schutz vor Täuschung
- чл. 9 Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen
- чл. 10 Kennzeichnung
- чл. 10a Kennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten für klinische Prüfungen
- чл. 11 Packungsbeilage
- чл. 11a Fachinformation
- чл. 12 Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen
- Dritter Abschnitt Herstellung von Arzneimitteln
- чл. 13 Herstellungserlaubnis
- чл. 14 Entscheidung über die Herstellungserlaubnis
- чл. 15 Sachkenntnis
- чл. 16 Begrenzung der Herstellungserlaubnis
- чл. 17 Fristen für die Erteilung
- чл. 18 Rücknahme, Widerruf, Ruhen
- чл. 19 Verantwortungsbereiche
- чл. 20 Anzeigepflichten
- чл. 20a Geltung für Wirkstoffe und andere Stoffe
- чл. 20b Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen
- чл. 20c Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen
- чл. 20d Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen
- Vierter Abschnitt Zulassung der Arzneimittel
- чл. 21 Zulassungspflicht
- чл. 21a Genehmigung von Gewebezubereitungen
- чл. 22 Zulassungsunterlagen
- чл. 24 Sachverständigengutachten
- чл. 24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers
- чл. 24b Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz
- чл. 24c Nachforderungen
- чл. 24d Allgemeine Verwertungsbefugnis
- чл. 25 Entscheidung über die Zulassung
- чл. 25a Vorprüfung
- чл. 25b Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren
- чл. 25c Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen oder Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
- чл. 26 Arzneimittelprüfrichtlinien
- чл. 27 Fristen für die Erteilung
- чл. 28 Auflagenbefugnis
- чл. 29 Anzeigepflicht, Neuzulassung
- чл. 30 Rücknahme, Widerruf, Ruhen
- чл. 31 Erlöschen, Verlängerung
- чл. 32 Staatliche Chargenprüfung
- чл. 33 Aufwendungsersatz und Entgelte
- чл. 34 Information der Öffentlichkeit
- чл. 35 Ermächtigungen zur Zulassung und Freistellung
- чл. 36 Ermächtigung für Standardzulassungen
- чл. 37 Genehmigung der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union für das Inverkehrbringen, Zulassungen von Arzneimitteln aus anderen Staaten
- Fünfter Abschnitt Registrierung von Arzneimitteln
- чл. 38 Registrierung homöopathischer Arzneimittel
- чл. 39 Entscheidung über die Registrierung homöopathischer Arzneimittel, Verfahrensvorschriften
- чл. 39a Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
- чл. 39b Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
- чл. 39c Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
- чл. 39d Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
- Sechster Abschnitt Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
- чл. 40 Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung
- чл. 40a Allgemeine Voraussetzungen für die klinische Prüfung
- чл. 40b Besondere Voraussetzungen für die klinische Prüfung
- чл. 40c Verfahren bei Hinzufügung eines Mitgliedstaates, bei Änderungen sowie bei Bewertungsverfahren
- чл. 40d Besondere Pflichten des Prüfers, des Sponsors und der zuständigen Bundesoberbehörde
- чл. 41 Stellungnahme der Ethik-Kommission
- чл. 41a Registrierungsverfahren für Ethik-Kommissionen
- чл. 41b Verfahrensordnung und Geschäftsverteilungsplan
- чл. 41c Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren
- чл. 41d Richtlinien zur Bewertung klinischer Prüfungen durch Ethik-Kommissionen
- чл. 42 Korrekturmaßnahmen
- чл. 42a Datenschutz
- чл. 42b Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen
- чл. 42c Inspektionen
- чл. 42d Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen
- чл. 42e Empfehlungen für von nichtkommerziellen Sponsoren durchgeführte klinische Prüfungen ohne wirtschaftliche Zwecksetzung
- Siebter Abschnitt Abgabe von Arzneimitteln
- чл. 43 Apothekenpflicht
- чл. 44 Ausnahme von der Apothekenpflicht
- чл. 45 Ermächtigung zu weiteren Ausnahmen von der Apothekenpflicht
- чл. 46 Ermächtigung zur Ausweitung der Apothekenpflicht
- чл. 47 Vertriebsweg
- чл. 47a Sondervertriebsweg, Nachweispflichten
- чл. 47b Sondervertriebsweg Diamorphin
- чл. 48 Verschreibungspflicht
- чл. 48a Abgabe von bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Apotheker zur Anschlussversorgung
- чл. 48b Abgabe von bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Apotheker zur Versorgung bei bestimmten Erkrankungen; Verordnungsermächtigung
- чл. 49
- чл. 50 Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- чл. 51 Abgabe im Reisegewerbe
- чл. 52 Verbot der Selbstbedienung
- чл. 52a Großhandel mit Arzneimitteln
- чл. 52b Bereitstellung von Arzneimitteln
- чл. 52c Arzneimittelvermittlung
- чл. 53 Anhörung von Sachverständigen
- Achter Abschnitt Sicherung und Kontrolle der Qualität
- чл. 54 Betriebsverordnungen
- чл. 55 Arzneibuch
- чл. 55a Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren
- Zehnter Abschnitt Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
- чл. 62 Organisation
- чл. 63 Stufenplan
- чл. 63a Stufenplanbeauftragter
- чл. 63b Allgemeine Pharmakovigilanz-Pflichten des Inhabers der Zulassung
- чл. 63c Dokumentations- und Meldepflichten des Inhabers der Zulassung bei Verdachtsfällen von Nebenwirkungen
- чл. 63d Regelmäßige aktualisierte Unbedenklichkeitsberichte
- чл. 63e Europäisches Verfahren
- чл. 63f Allgemeine Voraussetzungen für nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsstudien
- чл. 63g Besondere Voraussetzungen für angeordnete nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsstudien
- чл. 63i Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen und Gewebe
- чл. 63j Dokumentations- und Meldepflichten der behandelnden Person für nicht zulassungs- oder genehmigungspflichtige Arzneimittel für neuartige Therapien
- чл. 63k Ausnahmen
- Elfter Abschnitt Überwachung
- чл. 64 Durchführung der Überwachung
- чл. 65 Probenahme
- чл. 66 Duldungs- und Mitwirkungspflicht
- чл. 67 Allgemeine Anzeigepflicht
- чл. 67a Datenbankgestütztes Informationssystem
- чл. 67b EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen, EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte, Unterrichtungspflichten
- чл. 68 Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten
- чл. 69 Maßnahmen der zuständigen Behörden
- Zwölfter Abschnitt Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz
- чл. 70 Anwendung und Vollzug des Gesetzes
- чл. 71 Ausnahmen
- Dreizehnter Abschnitt Einfuhr und Ausfuhr
- чл. 72 Einfuhrerlaubnis
- чл. 72a Zertifikate
- чл. 72b Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen
- чл. 72c Einmalige Einfuhr von Gewebe oder Gewebezubereitungen
- чл. 73 Verbringungsverbot
- чл. 73a Ausfuhr
- чл. 74 Mitwirkung von Zolldienststellen
- Vierzehnter Abschnitt Informationsbeauftragter, Pharmaberater
- чл. 74a Informationsbeauftragter
- чл. 75 Sachkenntnis
- чл. 76 Pflichten
- Fünfzehnter Abschnitt Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
- чл. 77 Zuständige Bundesoberbehörde,Verordnungsermächtigung
- чл. 77a Unabhängigkeit und Transparenz
- чл. 78 Preise
- чл. 79 Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
- чл. 80 Ermächtigung für Verfahrens- und Härtefallregelungen
- чл. 81 Verhältnis zu anderen Gesetzen
- чл. 82 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- чл. 83 Angleichung an das Recht der Europäischen Union
- чл. 83a Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
- Sechzehnter Abschnitt Haftung für Arzneimittelschäden
- чл. 84 Gefährdungshaftung
- чл. 84a Auskunftsanspruch
- чл. 85 Mitverschulden
- чл. 86 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
- чл. 87 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
- чл. 88 Höchstbeträge
- чл. 89 Schadensersatz durch Geldrenten
- чл. 90
- чл. 91 Weitergehende Haftung
- чл. 92 Unabdingbarkeit
- чл. 93 Mehrere Ersatzpflichtige
- чл. 94 Deckungsvorsorge
- чл. 94a Örtliche Zuständigkeit
- Siebzehnter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
- чл. 95 Strafvorschriften
- чл. 96 Strafvorschriften
- чл. 97 Bußgeldvorschriften
- чл. 98 Einziehung
- Erster Unterabschnitt Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts
- чл. 99 Arzneimittelgesetz 1961
- чл. 100
- чл. 101
- чл. 102
- чл. 102a
- чл. 103
- чл. 104
- чл. 105
- чл. 105a
- чл. 105b
- чл. 106
- чл. 107
- чл. 108
- чл. 108a
- чл. 108b
- чл. 109
- чл. 109a
- чл. 110
- чл. 111
- чл. 112
- чл. 114
- чл. 115
- чл. 116
- чл. 117
- чл. 118
- чл. 119
- чл. 120
- чл. 121
- чл. 122
- чл. 123
- чл. 124
- Dritter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
- чл. 127
- чл. 128
- чл. 129
- чл. 130
- чл. 131
- Vierter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
- чл. 132
- Sechster Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Transfusionsgesetzes
- чл. 134
- Siebter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
- чл. 135
- Achter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
- чл. 136
- Zehnter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
- чл. 138
- Elfter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Ersten Gesetzes zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften
- чл. 139
- Dreizehnter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
- чл. 141
- Vierzehnter Unterabschnitt
- чл. 142 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gewebegesetzes
- чл. 142a Übergangs- und Bestandsschutzvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
- чл. 142b Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
- Sechzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- чл. 144
- Siebzehnter Unterabschnitt
- чл. 145 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
- Achtzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschrift
- чл. 146 Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- Neunzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschrift
- чл. 147 Übergangsvorschrift aus Anlass des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- Zwanzigster Unterabschnitt Übergangsvorschrift
- чл. 148 Übergangsvorschrift aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften sowie des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften