DE · ZollV
Zollverordnung
Содержание
- ст. 1 Warenverkehr über den Bodensee
- ст. 2 Zollstraßen
- ст. 3 Zollflugplätze
- ст. 4 Zollandungsplätze, Verkehrsgebote und -beschränkungen
- ст. 4a Zollzeichen bei Wasserfahrzeugen
- ст. 5 Beförderungspflicht
- ст. 6 Gestellungsbefreiung im Postverkehr
- ст. 7 Zuständige Zollstellen für die Gestellung bei der Einfuhr und beim Verbringen aus einer Freizone des Kontrolltyps I in das übrige Zollgebiet der Gemeinschaft
- ст. 8 Form der Gestellungsmitteilung
- ст. 8a Teilnahme an der elektronischen Datenübermittlung
- ст. 9 Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft
- ст. 10 Unterlagen zur Zollwertanmeldung
- ст. 11 Allgemeine Vorschriften zur Einfuhrabgabenfreiheit
- ст. 12 (weggefallen)
- ст. 13
- ст. 14 Mund- und Schiffsvorrat
- ст. 15 Speisewagenvorräte
- ст. 16 Bordvorräte der Luftfahrzeuge
- ст. 17 Diplomaten- und Konsulargut
- ст. 18 Ausstattung drittländischer Dienststellen
- ст. 19 Betriebsstoffe für Schienenfahrzeuge
- ст. 20 Betriebsstoffe für Schiffe
- ст. 21 Betriebsstoffe für Luftfahrzeuge
- ст. 22
- ст. 23 Kleinbeträge
- ст. 24 Zuständigkeit für die Bewilligung von Zollverfahren, vereinfachten Verfahren und zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)
- ст. 25 Für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften und verbindlichen Ursprungsauskünften zuständige Zollbehörden
- ст. 26 Umfriedung und Überwachung von Freizonen des Kontrolltyps I
- ст. 27 Bezug und Abgabe von Schiffs-, Flugzeug- und Reisebedarf
- ст. 28 Halte- und Bordezeichen
- ст. 29 Pauschalierte Abgabensätze
- ст. 29a Mündliche Mitteilung des Abgabenbetrages
- ст. 29b Mitteilung des Abgabenbetrages mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung
- ст. 30 Steuerordnungswidrigkeiten
- ст. 31 Inkrafttreten