DE · ZollV
Zollverordnung
Съдържание
- чл. 1 Warenverkehr über den Bodensee
- чл. 2 Zollstraßen
- чл. 3 Zollflugplätze
- чл. 4 Zollandungsplätze, Verkehrsgebote und -beschränkungen
- чл. 4a Zollzeichen bei Wasserfahrzeugen
- чл. 5 Beförderungspflicht
- чл. 6 Gestellungsbefreiung im Postverkehr
- чл. 7 Zuständige Zollstellen für die Gestellung bei der Einfuhr und beim Verbringen aus einer Freizone des Kontrolltyps I in das übrige Zollgebiet der Gemeinschaft
- чл. 8 Form der Gestellungsmitteilung
- чл. 8a Teilnahme an der elektronischen Datenübermittlung
- чл. 9 Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft
- чл. 10 Unterlagen zur Zollwertanmeldung
- чл. 11 Allgemeine Vorschriften zur Einfuhrabgabenfreiheit
- чл. 12 (weggefallen)
- чл. 13
- чл. 14 Mund- und Schiffsvorrat
- чл. 15 Speisewagenvorräte
- чл. 16 Bordvorräte der Luftfahrzeuge
- чл. 17 Diplomaten- und Konsulargut
- чл. 18 Ausstattung drittländischer Dienststellen
- чл. 19 Betriebsstoffe für Schienenfahrzeuge
- чл. 20 Betriebsstoffe für Schiffe
- чл. 21 Betriebsstoffe für Luftfahrzeuge
- чл. 22
- чл. 23 Kleinbeträge
- чл. 24 Zuständigkeit für die Bewilligung von Zollverfahren, vereinfachten Verfahren und zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)
- чл. 25 Für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften und verbindlichen Ursprungsauskünften zuständige Zollbehörden
- чл. 26 Umfriedung und Überwachung von Freizonen des Kontrolltyps I
- чл. 27 Bezug und Abgabe von Schiffs-, Flugzeug- und Reisebedarf
- чл. 28 Halte- und Bordezeichen
- чл. 29 Pauschalierte Abgabensätze
- чл. 29a Mündliche Mitteilung des Abgabenbetrages
- чл. 29b Mitteilung des Abgabenbetrages mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung
- чл. 30 Steuerordnungswidrigkeiten
- чл. 31 Inkrafttreten