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WVG · Gesetz über Wasser- und Bodenverbände

WVG ст. 38Anspruch auf Grundstückserwerb

Dritter Abschnitt Benutzung von Grundstücken

ДействуетОфициальный текст

Sind Vermögensnachteile im Sinne des § 36 so wesentlich, daß das benutzte Grundstück für den Betroffenen nur noch einen verhältnismäßig geringen oder keinen wirtschaftlichen Wert mehr hat, kann er verlangen, daß der Verband das Grundstück zu Eigentum erwirbt. Für die Ermittlung des Gegenwertes ist der Zeitpunkt der Benutzung des Grundstücks durch den Verband maßgeblich.