1. WindSeeV · Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
1. WindSeeV ст. 45Besondere internationale militärische Bestimmungen
Abschnitt 4 Besondere Vorgaben für die Fläche O-1.3
Der Träger des Vorhabens hat das über der Fläche liegende schwedische Artillerieschießgebiet ES-D 140 bei der Planung, der Realisierung und dem Betrieb des Vorhabens zu berücksichtigen.