WindSeeG · Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See
WindSeeG ст. 33Höchstwert
Abschnitt 3 Ausschreibungen für bestehende Projekte
Der Höchstwert für Strom aus Windenergieanlagen auf See beträgt 10 Cent pro Kilowattstunde.
WindSeeG · Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See
Abschnitt 3 Ausschreibungen für bestehende Projekte
Der Höchstwert für Strom aus Windenergieanlagen auf See beträgt 10 Cent pro Kilowattstunde.