VRV · Vereinsregisterverordnung
VRV ст. 30Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter
Unterabschnitt 3 Maschinelle Führung des Vereinsregisters
Wird ein maschinell geführtes Registerblatt nach einer Neufassung entsprechend den §§ 4 und 5 geschlossen, soll es, als geschlossen erkennbar, weiterhin lesbar und auch in Form von Ausdrucken wiedergabefähig bleiben.