DE · UStDV
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Содержание
- - Zu § 3a des Gesetzes
- ст. 1 (weggefallen)
- - Zu § 3b des Gesetzes
- ст. 2 Verbindungsstrecken im Inland
- ст. 3 Verbindungsstrecken im Ausland
- ст. 4 Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
- ст. 6 Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
- ст. 7 Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
- - Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- ст. 8 Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
- ст. 9 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
- ст. 10 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
- ст. 11 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
- ст. 12 Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- ст. 13 Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- ст. 17 Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
- - Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes
- ст. 17a Gelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
- ст. 17b Gelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
- ст. 17c Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
- ст. 17d Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
- - Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes
- ст. 18 Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt
- - Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes
- ст. 19
- ст. 20 Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
- ст. 21 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
- - Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes
- ст. 22 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen
- - Zu § 4a des Gesetzes
- ст. 24 Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen
- - Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes
- ст. 25 Durchschnittsbeförderungsentgelt
- - Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes
- ст. 30 Schausteller
- - Zu § 13b des Gesetzes
- ст. 30a Steuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen
- - Zu § 14 des Gesetzes
- ст. 31 Angaben in der Rechnung
- ст. 32 Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen
- ст. 33 Rechnungen über Kleinbeträge
- ст. 34 Fahrausweise als Rechnungen
- ст. 34a Rechnungen von Kleinunternehmern
- - Zu § 15 des Gesetzes
- ст. 35 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen
- ст. 40 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
- ст. 43 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern
- - Zu § 15a des Gesetzes
- ст. 44 Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- ст. 45 Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums
- - Dauerfristverlängerung
- ст. 46 Fristverlängerung
- ст. 47 Sondervorauszahlung
- ст. 48 Verfahren
- - Verzicht auf die Steuererhebung
- ст. 49 Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen
- ст. 50
- - Besteuerung im Abzugsverfahren
- ст. 51
- ст. 52
- ст. 53
- ст. 54
- ст. 55
- ст. 56
- ст. 57
- ст. 58
- - Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren
- ст. 59 Vergütungsberechtigte Unternehmer
- ст. 60 Vergütungszeitraum
- ст. 61 Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- ст. 61a Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- - Sondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Unternehmer
- ст. 62 Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis
- - Zu § 22 des Gesetzes
- ст. 63 Aufzeichnungspflichten
- ст. 64 Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
- ст. 65 Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
- ст. 66a Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
- ст. 67 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- ст. 68 Befreiung von der Führung des Steuerheftes
- - Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes
- ст. 71 Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- - Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes
- ст. 72 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen
- - Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes
- ст. 73 Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen
- - Übergangs- und Schlussvorschriften
- ст. 74
- ст. 74a Übergangsvorschriften
- ст. 75 Berlin-Klausel
- ст. 76