DE · URV
Verordnung über das Unternehmensregister
Содержание
- ст. 1 Allgemeines
- ст. 2 Sicherheit
- ст. 3 Registrierung der Nutzer
- ст. 3a Identifikation der Nutzer
- ст. 4 Art der Datenübermittlung
- ст. 5 Datenübermittlung durch die Landesjustizverwaltungen
- ст. 6 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister
- ст. 7 Übermittlung von Indexdaten zu Registerbekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister
- ст. 8 Übermittlung von Indexdaten zu Insolvenzbekanntmachungen
- ст. 10 Datenübermittlung durch den Betreiber des Bundesanzeigers
- ст. 11 Datenübermittlung durch Veröffentlichungs- und Offenlegungspflichtige, durch mit der Veranlassung der Veröffentlichung oder Offenlegung beauftragte Dritte oder durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- ст. 12 Prüfung, Zugänglichkeit, Berichtigung und Löschung von Daten
- ст. 13 Einsichtnahme in das Unternehmensregister
- ст. 14 Suche im Register
- ст. 15 Dienstleistungen; Zahlungen und Rechnungsstellung
- ст. 16 Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- ст. 17 Erstmalige Übermittlung der Indexdaten
- ст. 18 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie