TKG · Telekommunikationsgesetz
TKG ст. 227Mitteilung der Bundesnetzagentur
Teil 12 Abgaben
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich, werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.