SUG ст. 10Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 3
Unterabschnitt 1 Grundsätze
Die Anwendung der seefahrtbezogenen internationalen Untersuchungsregelungen nach den Buchstaben A bis C der Anlage geschieht, soweit dieses Gesetz betroffen ist, im Rahmen dieses Abschnitts.