SubvG · Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen
SubvG ст. 8Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
SubvG · Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.