StPO ст. 6Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.