StPO ст. 402Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers
Dritter Abschnitt Nebenklage
Die Anschlußerklärung verliert durch Widerruf sowie durch den Tod des Nebenklägers ihre Wirkung.
Dritter Abschnitt Nebenklage
Die Anschlußerklärung verliert durch Widerruf sowie durch den Tod des Nebenklägers ihre Wirkung.